Unsere Schrothkur-Pauschalpakete



Wählen Sie aus unseren Schroth-Pauschalen:
Schroth-Schnupperwoche
Schrothkur Intensiv
Schrothkur Classic
Schrothkur "und noch mehr"


Schroth-Schnupperwoche

- 7 Übernachtungen
- 7 Tage Schrothdiät
- 5 Schroth'sche Packungen
- 2 Großmassagen

| Hauptsaison | Nebensaison |
EZ ab | 629,50 € | 608,50 € |
DZ pro Person ab | 615,50 € | 580,50 € |

Arzthonorar wird gesondert berechnet




Schrothkur Intensiv

- 14 Übernachtungen
- 14 Tage Schrothdiät
- 4 Großmassagen
- 11 Schroth'sche Packungen

| Hauptsaison | Nebensaison |
EZ ab | 1.270,50 € | 1.228,50 € |
DZ pro Person ab | 1.242,50 € | 1.172,50 € |

Arzthonorar wird gesondert berechnet




Schrothkur Classic

- 21 Übernachtungen
- 21 Tage Schrothdiät
- 16 Schroth'sche Packungen
- 6 Großmassagen

| Hauptsaison | Nebensaison |
EZ ab | 1.900,00 € | 1.837,00 € |
DZ pro Person ab | 1.858,00 € | 1.753,00 € |

Arzthonorar wird gesondert berechnet




Schrothkur "und noch mehr"

- 7 Tage Schrothdiät
- 5 x Schrothpackung
- 2 x Naturmoorpackung
- 2 x entspannende Rückenmassage
- 2 x Körperproblemzonenwickel
Eine effiziente Körperbehandlung zur gezielten Umfangreduzierung und Gewebestraffung (hautspezifische Algen- Aroma-Biolifting oder Steinölwickel)

| Hauptsaison | Nebensaison |
EZ ab | 729,50 € | 708,50 € |
DZ pro Person ab | 715,50 € | 680,50 € |

Arzthonorar wird gesondert berechnet




Die Schrothkur-Pauschal-Pakete können nicht bei ärztlich verordneten Badekuren, die von den Krankenkassen bezuschusst werden, in Anspruch genommen werden.
Die Preise gelten zzgl. Kurtaxe 2,50 € / Tag.
Die original Oberstaufner Schrothkur darf nur mit ärztlicher Begleitung durchgeführt werden.
In den angegebenen Kurpauschalen sind enthalten:
Bei 3 Wochen: | Übernachtungen und Kurdiät, Kurgetränke im Rahmen der Kurvorschrift, 5 Liter naturreiner Kurwein, Aufbauessen in den letzten Kurtagen. |
Bei 1 Woche: | Schrothkur, am 6. Tag mittags Aufbausuppe, abends feines Rotzungenfilet auf Blattspinat in Rieslingsauce, am 7. Tag Frühstück. |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht vergütet werden. Bei Änderung der Kurvorschrift können sich Leistungs- und Preisänderungen ergeben. Gesondert berechnet werden ärztlich verordnete Zusatzdiät (falls erforderlich), Kurpackervergütung sowie das Arzthonorar. Therapeutische Maßnahmen, die über den Rahmen der Schrothkur-Behandlung hinausgehen (z. B. Injektionen, Bestrahlungen, usw.) werden ebenfalls gesondert oder zusammen in Rechnung gestellt. Freie Arztwahl.
